Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat einen Verordnungsentwurf vorgelegt, der den Einsatz telemedizinischer Verfahren bei Blut- und Plasmaspenden ermöglichen soll. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Zahl der Blutspenden zu erhöhen, indem der Mangel an anwesenden Ärzten kompensiert wird. Dies erfolgt vor dem Hintergrund einer gemeldeten Knappheit an Blutreserven und dem Ärztemangel, wie von der Präsidentin des Deutschen Roten Kreuzes, Gerda Hasselfeldt, im vergangenen Jahr thematisiert.
Der Verordnungsentwurf legt fest, dass für den Schutz der Spender bei Abwesenheit eines Arztes zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen eingeführt werden müssen. Diese Maßnahmen umfassen spezielle Anforderungen an das Personal und die technische Ausrüstung, um die Sicherheit der Spender zu gewährleisten. Darüber hinaus werden Spendeeinrichtungen dazu verpflichtet, regelmäßige Berichte über die Auswirkungen des Einsatzes telemedizinischer Verfahren zu erstellen. Diese Berichte sollen die Spendersicherheit und das Spendeaufkommen dokumentieren und dem Paul-Ehrlich-Institut vorgelegt werden.
Die Berichte müssen insbesondere folgende Aspekte abdecken:
§ unbeabsichtigte Reaktionen bei Spendern während der Spende
§ notfallmedizinische Maßnahmen, die vom nichtärztlichen Personal durchgeführt wurden
§ erforderliche Folgemaßnahmen
§ Veränderungen in der Anzahl der Spender im Vergleich zu früheren Berichtszeiträumen
§ Bewertung des Einsatzes der telemedizinischen Verfahren in der jeweiligen Spendeeinrichtung
Die Einordnung dieser Maßnahme zeigt, dass das BMG versucht, innovative Lösungen zur Bewältigung des Ärztemangels und zur Sicherstellung der Versorgung mit Blutkomponenten zu finden. Durch die Telemedizin könnten Blutspenden auch ohne die physische Anwesenheit eines Arztes durchgeführt werden, was potenziell mehr Menschen zur Spende bewegen könnte. Allerdings müssen strenge Sicherheitsprotokolle eingehalten und regelmäßige Überprüfungen durchgeführt werden, um die Sicherheit und Effektivität der telemedizinischen Blutspenden zu gewährleisten.
Publication HistoryArticle published online:
16 August 2024
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